Vorhaltepauschale als Unterstützung der Krankenhausfinanzierung
Die vorgeschlagenen Überlegungen zur Einführung einer Vorhaltepauschale sind ein vielversprechender Schritt zur Absicherung der bedeutenden Vorhaltefinanzierung unserer Krankenhäuser. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die notwendigen Ressourcen zu sichern und somit die Qualität der Versorgung unabhängig von zu hohem Leistungsdruck aufrechtzuerhalten. In der bis Dato gedachten Verteilung der Vorhaltebudgets sehen wir jedoch immer noch eine teilweise leistungsabhängige Betrachtung.
Kritische Betrachtung des Pflegebudgets
Trotz dieser positiven Ansätze sehen wir jedoch mit Sorge die Einbindung des Pflegebudgets in das „gedeckelte“ Vorhaltebudget. Dies setzt die Pflege in Krankenhäusern trotz vermeintlichem ungedeckelten Pflegebudget erneut ökonomischem Druck aus. Die derzeitige Flexibilität des Pflegebudgets, ohne finanzielle Beschränkungen, ist nachhaltiger und sollte beibehalten werden. Wir schlagen ein Dreisäulensystem vor, bestehend aus Vorhaltebudget, Residual-DRG und einem nach oben offenen Pflegebudget, um die vielfältigen Herausforderungen angemessen zu bewältigen.
Kritik am DRG-System und der Bürokratisierung
Zuletzt werfen wir einen kritischen Blick auf das bestehende DRG-System, das in kleinem Umfang beibehalten werden soll. Leistung steht also weiterhin, wenn auch nicht mehr so extrem wie zuvor im Fokus. Die Beibehaltung trägt leider auch nicht zur weiteren Verschlankung der Bürokratie bei. Vielmehr wird der bürokratische Aufwand durch die Vorhaltebudgets weiter erhöht. Eigentlich wollte man entbürokratisieren.
Insgesamt plädieren wir für eine Reform, die die Bedürfnisse der Patienten und des Pflegepersonals gleichermaßen berücksichtigt. Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung und eine flexible, auf die Zukunft ausgerichtete Finanzierung können wir eine nachhaltige Verbesserung im Gesundheitswesen erreichen.
Ambulantisierung als Schlüssel zur Versorgungssicherheit
Die Sektorengrenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung sowie die Unterscheidung zwischen SGB V und SGB 11 müssen überwunden werden, um eine effiziente und ganzheitliche Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und dies vor allem, wenn durch die Krankenhausreform und Ambulantisierungsüberlegungen eine Verlagerung von der Krankenhausversorgung in das ambulante Setting erfolgt. Die ambulante Pflege spielt hierbei eine zentrale Rolle und ist aktuell an ihre Belastungsgrenze gelangt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind lukrative Ambulantisierungsbestrebungen unter Einbezug der beruflichen Pflege unabdingbar, die nicht nur eine Kompensation ermöglichen, sondern auch die Versorgungssicherheit langfristig gewährleisten.
Pflege in der Krankenhausreform – Wieviel ist für die Pflege drin? Einschätzung aus Expertensicht
„Was bringt die geplante Krankenhausreform in Sachen Pflege und Pflegepersonalmangel?“
Autoren: Prof. Dr. Henriette Neumeyer, Stellv. Vorstandsvorsitzende und Leiterin Geschäftsbereich für Krankenhauspersonal und Politik, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) & Peer Köpf, stellv. Leiter Geschäftsbereich Krankenhauspersonal und Politik, DKG
„Pflege in der Krankenhausreform“
Autorin: Prof. Dr. habil. Martina Hasseler, Pflege- und Gesundheitswissenschaftlerin und Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR)
Foto: privat
Arne Evers
Pflegedienstleiter St. Josefs-Hospital Wiesbaden GmbH, Mitglied DBfK
Foto: privat
„Auf dem Weg zu einer zukunftsorientierten Krankenhausreform“
Autor: Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Foto: Lisa Treusch