Fokus der September-Newsletterausgabe ist das Thema Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Welche Bedeutung hat Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beschäftigte in der Pflege und wie kann diese weiterbefördert werden?
Für immer mehr Beschäftigte in der Pflege ist eine familienbewusste Umgebung ein ausschlaggebender Grund für die Ausübung des Berufs und für die Wahl des neuen Arbeitgebers. Flexible Modelle der Personalpolitik sprechen aber auch Berufsrückkehrer an, die aus dem Beruf ausgestiegen sind. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen stehen im Wettstreit als attraktive Arbeitgeber und setzen deshalb vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf um. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es umso wichtiger, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen das hochqualifizierte Personal langfristig im Unternehmen binden. Dabei können diverse Ansätze genutzt werden.
Während einige Arbeitgeber vor allem Karrierechancen für Bewerber bieten, werben andere mit modernen, flexiblen Arbeitszeitmodellen. Auch in der Führungskultur ist ein Wandel festzustellen. Bei der Umsetzung einer familien- und lebensphasenbewussten Unternehmenskultur müssen Führungskräfte aller Ebenen eingebunden werden. Die Leitung gibt den maßgeblichen Anstoß für eine Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik. Angebote wie zum Beispiel Führung in Teilzeit, familienbedingte Auszeiten oder Führung im zeitlich und örtlich flexiblen Umfeld sind Lösungen, die eine familienbewusste Personalpolitik ermöglichen. So müssen auch Rahmenbedingungen in den Schichtdiensten so geschaffen sein und gestaltet werden, dass Mitarbeitende Familie und Beruf möglichst gut in Einklang bringen können. Hier sind kreative Lösungen gefragt, um die Leistungsbereitschaft von Mitarbeiter/-innen für Nachtdienste, zu erhöhen. Zufriedene Beschäftigte wirken sich positiv auf die Betreuung und Versorgung von Patient/-innen und Bewohner/-innen aus.
Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) zusammen mit Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft und dem DGB setzt sich dafür ein Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen zu machen. In einem Leitfaden für eine erfolgreiche Fachkräftesicherung im Krankenhaus stellt das BMFSFJ in fünf Schritten vor, wie Vereinbarkeit im Krankenhaus gefördert werden kann. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium im Rahmen des Projektes „Erfolgsfaktor Familie“ eine Broschüre zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Krankenhaus veröffentlicht. In der nachfolgenden Ausgabe stellt die DKG die Broschüre vor und geht auf Impulse für mehr Vereinbarkeit im Krankenhaus ein.
Das seit 2019 gültige Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) soll die Pflegesituation in Krankenhäusern, Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege spürbar verbessern. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können im Förderzeitraum 2019-2024 eine 50%ige Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf beantragen. Jede Pflegeeinrichtung erhält indes höchstens jedoch 7.500 Euro. Nicht abgerufene Mittel können ins nächste Jahr übertragen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellt rund 7,8 Millionen Euro für neue Förderungsmaßnahmen in Krankenhäusern zur Verfügung. Die Pflegekasse stellt in dem Zeitraum jährlich bis zu 100 Millionen Euro bereit. Gefördert werden individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote, die auf die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften ausgerichtet sind. Auch für Schulungen und Weiterbildungen gibt es Zuschüsse.
Die Förderhöhe für die Krankenhäuser wird dabei krankenhausindividuell berechnet. Im Jahr 2019 darf sie 0,1 % und in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich 0,12 % des Gesamtbudgets eines Krankenhauses nicht überschreiten. Krankenhäuser, die in einem Jahr keine Förderung bei den Krankenkassen beantragt haben, können im Folgejahr die doppelte maximal mögliche Höhe vereinbaren. Förderfähig sind Maßnahmen wie Beratungsangebote oder Zuschüsse für Betreuungsangebote sowie für Kinderbetreuung bzw. für die Versorgung pflegebedürftiger Angehörige. Darüber hinaus können zusätzliche Kind-krank-Tage refinanziert werden. Förderfähig sind u. a. flexible, vereinbarkeitsorientierte Arbeitszeitmodelle und Poolmodelle. Unterstützt werden auch die Einführung von Dienstplanungstools sowie betriebliche Zusatzleistungen, wie Personalentwicklung, Gratifikationen, Gesundheitsförderung, z. B. Prämien für flexible Einsätze, Mobilitäts-Unterstützung, Firmenevents.
GAP – Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) hat u. a. das Ziel, die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in der Pflege, insbesondere unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flächendeckend zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde auch bundesweite Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“ (GAP) vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus ins Leben gerufen. Das Projekt ist im Januar 2021 gestartet. Bis Ende des Jahres 2023 sollen bundesweit mindestens 750 ambulante oder stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen teilnehmen können.
Die Fördermittel sollen aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für ihre Mitarbeiter/-innen genutzt und finanziert werden (§ 8 Abs. 7 SGB XI). Es ist vorgesehen, dass bei der Vermittlung von maßnahmenspezifischen Förderungen, wie z.B. für Kitaplätze oder die Förderung digitaler Projekte, unterstützt wird. Zunächst soll per Bedarfsanalyse festgestellt werden, welche möglichen Handlungsfelder zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gegeben sind. Die Implementierung der Maßnahmen in den Einrichtungen wird vor Ort durch Coaches, die dafür ausgebildet werden, befördert. Darüber hinaus sollen weitere Programme entwickelt werden, die einen zusätzlichen Schwerpunkt auf Digitalisierung und Entbürokratisierung in der Pflege setzen. Bis dato wurden mit dem Projekt „GAP“ mehr als 5.000 Pflegeeinrichtungen angesprochen.