Digitalisierung und Anschluss der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur

Die Zukunft des Gesundheitswesens liegt in der Digitalisierung. Auch für Einrichtungen der Langzeitpflege gibt es digitale Lösungen, die Mitarbeitende entlasten und den Bewohnenden zugutekommen. Ihre Pflegekräfte freuen sich, wenn sie beispielsweise mittels Spracherkennung die Dokumentation ihrer Tätigkeit direkt ins Tablet diktieren können und sich nicht mehr an den Computer setzen müssen, um sie einzutippen. So fördern Sie die Bindung Ihrer Mitarbeitenden an Ihr Haus.

Mit dem seit 01. Januar 2024 vorgeschriebenen E-Rezept wurde eine zentrale digitale Anwendung in ganz Deutschland eingeführt. Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies aber erst dann Fortschritte in Form von Arbeitserleichterung und Zeitersparnis, wenn sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Stellen Sie sich vor, Sie müssen niemanden mehr in die Praxis schicken, um Versichertenkarten einlesen und ärztliche Rezepte ausstellen zu lassen. Stattdessen kommen die elektronischen Rezepte Ihrer Bewohnenden bequem zu Ihnen in die Einrichtung und können direkt an die digital angeschlossene Apotheke weitergeleitet werden.

Der Countdown läuft: Pflegeeinrichtungen müssen bis zum 01. Juli 2025 alle Voraussetzungen erfüllen, um den Anschluss an die Telematikinfrastruktur umzusetzen. Was bedeutet das genau? Welche Schritte sind nötig, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten? In der Präsentation der gematik– Nationale Agentur für Digitale Medizin (Anlage) finden Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen.

Zur Finanzierung der Anbindung wurden Pauschalen mit den Kassen vereinbart: Jede angeschlossene Pflegeeinrichtung erhält eine monatliche TI-Pauschale. Diese setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale und einer Zuschlagspauschale. Die Höhe der Grundpauschale beträgt für jede Pflegeeinrichtung 192,80 Euro. Zudem hat jede Pflegeeinrichtung Anspruch auf zwei Zuschlagspauschalen in Höhe von jeweils 7,20 Euro.

Nicht vergessen: Zusätzlich gibt es Fördermittel der Pflegekassen. Stellen Sie Ihren Antrag und erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 40 % der investierten Mittel, höchstens aber 12.000 Euro!

Verfasserin: Raquel Reng, Referentin Stationäre Pflegeeinrichtungen, Berliner Krankenhausgesellschaft

 

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