Nach ca. 40 Jahren Diskussionen, Auswertungen von Modellausbildungs-und Studiengängen und politischen Debatten ist das Pflegeberufegesetz (PflBG) am 01.01.2020 in Kraft getreten. Mit der Eröffnung der Ausbildungsgänge im März 2020 kam der erste Lockdown der Coronapandemie. Kein leichter Beginn für die neue Pflegeausbildung, die als Hoffnungsträgerin eines ganzen Berufsstandes gilt. Denn mit dem neuen Gesetz werden erstmalig Vorbehaltstätigkeiten für die künftigen Pflegefachfrauen und -männer eingeführt, Pflege kann grundständig studiert werden und es gibt eine Grundausbildung, die am Ende für alle Arbeitsfelder befähigt und an der sich dann Spezialisierungen anschließen müssen.
In Berlin ist viel passiert.
Um es gleich vorweg zu nehmen. Die Dinge laufen. Die Schulen haben sich vorbereitet, die Praxisträger sind mitten in der Umsetzung, die Finanzierung steht - die Ausbildung beginnt Fuß zufassen. Viele engagierte und verantwortungsvolle Menschen stehen in Berlin hinter der Umsetzung der neuen Pflegeausbildung:
- Kliniken, ambulante Einrichtungen und stationäre Langzeitversorger als Träger der praktischen Ausbildung (TdpA) haben neue Ausbildungspläne entwickelt und sind dabei diese umzusetzen, Kooperationsverträge mit weiteren TdpA werden geschlossen und es werden gemeinsam mit den Pflegeschulen neue Ausbildungskonzepte umgesetzt.
- Pflegeschulen entwickeln moderne berufsgerechte Curricula und neue Kooperationen, haben Ausbildungskapazitäten angepasst und bauen neben den auslaufenden parallel die neue Ausbildungsstrukturen auf.
- Die zuständige Senatsverwaltung und das Landesamt haben neue Aufsichts- und Begleitstrukturen geschaffen und finanzieren Unterstützungsangebote für Pflegeschulen und praktische Ausbildung.
Die durch das Pflegeberufegesetz eintretenden Veränderungen sind trotz allem einschneidend und stellen alle Beteiligten -auch ohne die Pandemie- vor große Herausforderungen. Der Blick auf das erste Jahr der neuen Ausbildung ist daher ein besonderer. Wir können die Ausbildung nicht getrennt betrachten von der Situation im Gesundheitswesen und von der Situation der Pandemie. Und vor allem sollten wir uns immer fragen, was erleben die Auszubildenden?
In den Schulen
Gestartet sind die Auszubildenden im Frühjahr 2020 nicht im Kursverband sondern direkt in den digitalen Unterricht. Die Lehrenden an den Pflegeschulen waren konfrontiert mit der Umstellung auf digitale Lernformate, die sie vorher nur wenig praktizierten. Und das in einem Beruf, der von und in der Praxis lebt und in vielen praktischen Übungssequenzen trainiert und gelernt wird. Um den Pandemiebestimmungen gerecht zu werden, hat sich viel verändert in diesem ersten Jahr: Digitaler Unterricht, Videokonferenzen, praktische Übungen in Kleingruppen, geteilte Unterrichtsformate, Unterricht mit Masken und Abstand, Prüfungen in Sonderformaten, Einbahnstraßenflure und Kurse mit Auszubildenden, die sich nur selten persönlich begegnet sind, ist gelebter Alltag.
In der Praxis
Bei den Ausbildungsträgern erlebten die Auszubildenden von Anfang an die Situation der Pandemie, überlagert mit der Situation, des in allen Bereichen vorliegenden Fachkräftemangels. Das Pflegeberufegesetz sichert die praktische Ausbildung finanziell und inhaltlich. 10% der praktischen Ausbildung in der Praxis müssen direkte Anleitung sein - durchqualifizierte Praxisanleiter:innen. Überall dort, wo es umgesetzt wird, wird die Ausbildung gut angenommen. Die Auszubildenden identifizieren sich unter guten Ausbildungsbedingungen schnell mit „ihren“ Ausbildungsträgern. Das ist für die Kolleg*innen unter den jetzigen Bedingungen ein wirklicher Kraftakt –und es gelingt nicht immer.
Insgesamt lässt sich schon heute sagen - die Grenzen der Umsetzbarkeiten des Gesetzes liegen nicht in dem Gesetz selbst begründet. Es droht aus anderen Gründen schwer zu werden, die Ausbildungszahlen zu halten:
- Pflichteinsätze im Rahmen des Berufsgesetzes müssen eingehalten werden. Es kommt zu Engpässen in bestimmten Bereichen der klinischen Versorgung, der Pädiatrie und der ambulanten Einsätze. Hier bedarf es der Bereitschaft aller Praxisträger, Auszubildende in Ihren Einrichtungen zur Ausbildung willkommen zu heißen und vor allem auch auszubilden.
- Lehrer:innenmangel
Es fehlen bereits heute Pflege- und Berufspädagogen auf dem Arbeitsmarkt. Das Angebot an staatlich finanzierten und vor allem berufsbegleitenden Studiengängen muss sofort ausgebaut werden.
- Zu wenig Praxisanleiter:innen mit zu wenig Zeit für Ausbildung.
Praxisanleiter:innen müssen konsequent und fortlaufend ausgebildet werden und den entsprechenden zeitlichen Rahmen für Ihre pädagogische Arbeit bekommen. Sie sind der Schlüssel für eine gute und fundierte Ausbildung und einer der Garanten dafür, dass die Lernenden in der Ausbildung bleiben.
- Die dreijährige Pflegeausbildung ist anspruchsvoll. Dass muss sich auch in der Bewerber:innenauswahl widerspiegeln. Um Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen und allen Interessent:innen einen Zugang zur Pflege zu ermöglichen, benötigen wir in Berlin neben der regulären Ausbildung eine angemessene generalistische Pflegeassistenzausbildung genauso wie die deutliche Kapazitätserhöhung im Studium der Pflege. So findet jede/rseinen angemessenen Zugang zu Pflege und hat gute Chancen auch das Examen zubestehen.
Und ganz am Ende gilt es vor allem auch die Arbeits- und Berufsbedingungen von Pflegefachpersonen deutlich zu verbessern, um die Lernenden im Beruf zu halten. Die Pflege selbst, ist einanspruchsvoller, nachhaltiger, lohnenswerter und gesellschaftlich wertvoller Beruf – wenn wir darüber hinaus mehr tun. Die Strukturen des Gesetzes gut ausgestaltet bekommen, ist ein erster Schritt für einen guten Weg in Richtung Zukunft. Unabhängig wie lange uns die Pandemie noch beschäftigen wird, haben wir einen langen Weg vor uns, der sich nur gemeinsam gestalten lässt.
Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Geschäftsführung BBG Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe gGmbH, E-Mail: christine.vogler@bildungscampus-berlin.de