Die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team stellt einen elementaren Baustein für qualitativ hochwertige Versorgung von Patient/-innen dar. Voraussetzung dessen ist das gegenseitige Vertrauen, vor allem im Hinblick auf die Delegation ärztlicher Tätigkeiten.
Bereits während der Ausbildung wird die Relevanz an rechtlichen Rahmenbedingungen mit Nachdruck thematisiert. Dabei ist sowohl die Delegation von Tätigkeiten einer Pflegekraft an eine/n Auszubildenden, als auch die Delegation von Tätigkeiten seitens der Ärzte an Pflegekräfte von Bedeutung.
Wie relevant ist die Delegation im praktischen Alltag?
Delegierte Aufgaben, wie beispielsweise die Wundversorgung oder das Medikamentenmanagement, stellen einen Anreiz für angehende Pflegefachkräfte dar, unter anderem durch den Zuwachs an Autonomie im Pflegeberuf. Damit wird die Attraktivität des Pflegeberufs gesteigert, da insgesamt ein breiteres Spektrum an Aufgaben für Pflegende existiert.
Darüber hinaus gelingt es so, die Patient/-innen vollumfänglicher zu behandeln. So sorgt beispielsweise die Delegation von der Vitalzeichenkontrolle an die Pflegekraft dafür, dass eine bessere Patient/-innenbeobachtung stattfinden und dadurch adäquat auf die Bedürfnisse und Bedarfe der Patient/-innen eingegangen werden kann. Ebenso trägt diese zur Effizienz im Pflegealltag bei. Übernimmt die Pflegekraft beispielsweise das Medikamentenmanagement, kann diese gezielter auf die Therapie und eventuelle Nebenwirkungen des Patienten eingehen, als dass erneut mit den ärztlichen Kollegen Rücksprache gehalten werden müsste.
Gibt es Herausforderungen in Bezug auf die Delegation?
Vor allem in der Ausbildung herrscht oft Uneinigkeit über die Rahmenbedingungen, da die praktische Anwendung von delegierten Aufgaben oftmals nicht einheitlich geregelt ist. Auf einigen Stationen dürfen Auszubildende per se keine Spritzen verabreichen, auf anderen Stationen muss sich vorher das ärztliche Personal vergewissern, dass die Maßnahme so delegiert werden dürfen und dies auch dem Kompetenzstand des Auszubildenden entspricht.
Wünschenswert sind einheitliche Tätigkeitsprofile, die regeln, welche Voraussetzung es bedarf, damit Ärzte/-innen und Pflegekräfte Aufgaben delegieren dürfen. Dies muss auch Anwendung in der Einarbeitung neuer Kollegen/-innen finden, sodass Einheitlichkeit gewährleistet wird.
Dies ist ebenso relevant mit Blick auf die neu eingeführte Pflegefachassistenzausbildung.
Durch die Delegation bleibt weniger Zeit für ureigene Aufgaben in der Pflege, etwa der Grundpflege. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Voraussetzungen für die Pflegefachassistent/-innen geschaffen werden.
Die Delegation bietet Anhaltspunkte dafür, dass neue eigene Kompetenzfelder geschaffen werden. So existieren bereits mehrere gute Beispiele in der Praxis, die Anwendung finden, etwa die Schmerztherapie oder die Stomatherapie, die eigenständig von Pflegekräften übernommen wird.
Die Ausarbeitung dessen stellt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Professionalisierung des Pflegeberufs dar. Gleichzeitig wird dieser dadurch aufgewertet.
Anna Massow, akademisierte Pflegekraft auf der Intensivstation, Israelitisches Krankenhaus Hamburg