Zeit des Wandels

Sehr geehrte Damen und Herren,

nun ist sie also doch gekommen! Im ersten Anlauf, ganz ohne den Versuch einer Verbesserung im Vermittlungsverfahren, hat die Länderkammer die Krankenhausreform beschlossen. Damit wurden die Zeichen auf Wandel gestellt.

Ein Wandel, der zwar erst in einiger Zeit für Bürger, Patienten und Beschäftigte bemerkbar wird: Viele Umsetzungsschritte sind noch zu gehen. Rechtsverordnungen zur konkreten Ausgestaltung von Transformationsfonds oder Leistungsgruppen, Änderungen der Landeskrankenhausgesetze, Prüfungen des Medizinischen Dienstes, Entscheidungen der Selbstverwaltung und der Planungsbehörden bis hin zur arbeitsrechtlichen oder baulichen Umsetzung der neuen Strukturentscheidungen. Fristen, etwa zur finalen Scharfschaltung, sieht das Reformgesetz bis zum Jahr 2027 vor.

Und dennoch läuft die Zeit. Bei der zwar versprochenen, dann aber letztlich doch ausgebliebenen wirtschaftlichen Sicherung, bleiben die Insolvenzrisiken für die Kliniken bestehen. Ohne das von dem Bundesgesundheitsminister versprochene Aufholen der Inflationslücken aus den Jahren 2022 und 2023, beispielsweise durch die unterjährige Gewährung des vollen Orientierungswerts bereits im Jahr 2024 (so das protokollierte Versprechen aus Anlass des Krankenhaustransparenzgesetzes), bleiben die Krankenhäuser auch im nächsten Jahr 2025 auf einer großen Betriebskostenlücke von rund vier Prozent sitzen.

So ist die Verantwortung der Politik für eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung auch nach dem KHVVG-Beschluss nicht geringer geworden. Das Reformgesetz hat aber – so allgemeiner Konsens – noch erhebliche weitere Mängel: Einschränkung der Planungshoheit der Länder nach Verschärfung der Leistungsgruppen, gescheiterte Vorhaltefinanzierung, Bürokratieaufwuchs statt -abbau. Die Parteien werden nun im Wahlkampf erklären müssen, wie sie diese eklatanten Handwerksfehler der Krankenhausreform so korrigieren können, dass die bekannten Risiken für Krankenhausversorgung vermieden werden können.

Die Hoffnung liegt nun auf der Wandlungsfähigkeit des Wandels: Wenn für viele Landesgesundheitsminister „..besser diese Reform als keine Reform..“ leitend für ihre Entscheidung im Bundesrat war, zeigt sich, dass die Reform anerkanntermaßen verbesserungswürdig ist und nur als Minimalkonsens durchgewunken wurde. Das gilt es nun zu korrigieren.

Große Aufgaben liegen vor uns. Um diese bewältigen zu können, wünschen ich Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit mit Raum für Einkehr und Ruhe. Für das neue Jahr 2025 wünsche ich uns allen guten Mut für den Wandel.

Freundliche Grüße, Marc Schreiner

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