Aktuelles aus der Kampagne
Pflege stärken, Pflege entlasten, Pflege attraktiver machen… Schlagworte, die allgegenwärtig sind und nahezu alle Ebenen der Gesundheitsversorgung berühren: Vom Gesetzgeber über die/den Arbeitgeber/-in bis hin zur Individualebene der Arbeitnehmer/-innen in der Pflege und nicht zuletzt die pflegenden Angehörigen. Dieser Newsletter gibt einen gesamthaften Überblick über prägnante Maßnahmen und stellt „Gute Beispiele“ aus der Praxis (auch) in anderen Bundesländern vor.
Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG)
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG), welches 2019 in Kraft trat, ist ein Instrument des Gesetzgebers zur Verbesserung der Pflegesituation in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege, z. B. durch Entlastungen in Form von digitalen Angeboten im Bereich der Pflegedokumentation, Abrechnung von Pflegeleistungen sowie der Dienst-und Tourenplanung. Ein Sofortprogramm sah ebenfalls die Schaffung von mehr Pflegestellen im Altenpflegebereich vor. Tatsächlich blieben viele dieser Stellen auf Grund des Fachkräftemangels unbesetzt. Zudem sah das PpSG Maßnahmen zur Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor und die Krankenkassen wurden verpflichtet, jährlich 70 Millionen Euro speziell für Leistungen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern aufzuwenden.
Pflegebudget
Ein weiteres erklärtes Ziel, die „Pflege am Bett“ zu stärken und so die Qualität der Versorgung der Patient/-innen zu sichern sowie die Berufszufriedenheit von Pflegern/-innen zu verbessern, stellte die Ausgliederung der Pflegekosten aus den DRGs dar. Damit sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Das Pflegebudget soll die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen berücksichtigen. Die Kostenträger verhandeln mit den Krankenhäusern das Pflegebudget. Die Komplexität dieses Vorhabens zeigt sich in den hoch strittigen Verhandlungen sowohl beim DRG-System als auch vor Ort beim Pflegebudget. Das Nebeneinander von einem Fallpauschalensystem (aG-DRG-System) und einem Pflegebudget führt zwei Jahre nach der Einführung zu großem bürokratischem Aufwand in der Umsetzung auf der Ortsebene. Die Krankenhäuser unterstützen grundsätzlich die mit der Einführung des Pflegebudgets verbundene Zielsetzung, die Personalausstattung in der Pflege zu verbessern. Es bedarf aber einer Weiterentwicklung der Pflegefinanzierung unter Zugrundelegung eines Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstruments „PPR 2.0“ für die Ermittlung der erforderlichen personellen Besetzung in der Pflege.
Krankenstand in der Pflege
Der kürzlich veröffentlichte Gesundheitsreport 2022 macht auf einen weiter gestiegenen Krankenstand in der Pflege aufmerksam und bestätigt die starke Belastung der Pflegekräfte. Als Hauptursachen für die Fehltage werden psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Beschwerden benannt. Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass der Personalschlüssel in der Pflege in Deutschland so prekär ist, dass es den Pflegenden in der Pandemie nicht immer möglich war, die Schutzmaßnahmen einzuhalten und die hohe Exposition sich ebenfalls im Krankenstand niederschlägt (vgl. Karagiannidis, Deutsches Ärzteblatt, 2021).
Faktisch hat in den vergangenen Jahren nur ein Teil der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in umfassender und systematischer Form durchgeführt. So werden zwar eine signifikante Zunahme von Präventionsmaßnahmen vor allem im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen sowie gute Beispiele auch für den Aufbau eines BGM im Krankenhausbereich ausgewiesen, für kleinere Einrichtungen ist der bürokratische Aufwand für das Abrufen dieser Leistungen allerdings häufig mit dem Tagesgeschäft nur schwer vereinbar.
Dennoch, Bemühungen und Aktivitäten auf der Ebene der Arbeitgeber/-innen gibt es zahlreich. So gibt es neben den wichtigen Maßnahmen zur Durchführung eines BGM, beispielhafte Projekte in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen, wie unsere „Guten Beispiele“ zeigen. Sie tragen durch ihre Idee, die Pflege zu entlasten, maßgeblich zu einer Verbesserung der Arbeitsumgebung und der Bedingungen am Arbeitsplatz bei und sorgen dafür die Attraktivität des Pflegeberufes zu steigern.
Konkrete Projektarbeit und Terminankündigungen
Das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAG) trat zum 1. Januar 2022 in Kraft stellt nach dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) das jüngste Element der Personalsicherungspolitik des Gesetzgebers dar. Zudem soll es Pflegefachpersonen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern entlasten, um sich ihren originären Aufgaben zuwenden zu können und bildet den sog. Qualifikationsmix aus Pflegeassistenzpersonen, Pflegefachpersonen und akademischen Pflegefachpersonen. Unterschiedliche Akteur/-innen bereiten die Umsetzung zum Ausbildungsbeginn in Berlin am 1. November 2022 vor. Die BKG war u. a. beteiligt an der Entwicklung der Kooperationsverträge. Dieser Newsletter widmet sich in einem FAQ speziellen Fragen in einer eigenen Rubrik.
Terminankündigungen
Im Juli und August 2022 lädt die BKG zu zwei interessanten Veranstaltungen zum Thema "Zeitarbeit in der Pflege" und "Hilfestellung zur Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkursen für ukrainische Bewerber/-innen in der Pflege“ ein...