Reformvorhaben gerät ins Straucheln!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Jahresende 2023? Februar 2024? 24. April? 08. Mai? Jetzt soll es dann doch der 15. Mai werden. Für diesen Tag hat Bundesminister Lauterbach die Vorlage des KHVVG –Krankenhausverbesserungsgesetzes angekündigt und will den Beschluss des Bundeskabinetts als Start für das lang erwartete Parlamentsverfahren eintüten. Einzig, mit dem Bundesfinanzministerium scheint es wohl nur schwer zu überbrückende Gräben zu geben. So kann passieren, dass der offizielle Startschuss für die Krankenhausreform sich weiter verzögert.

Doch nicht nur im Bundeskabinett muss der Bundesminister noch reichlich Überzeugungsarbeit leisten. Auch mit den Bundesländern wird es zunehmend kritisch, ihre Unterstützung für seine Reformpläne zu sichern. So haben die Länder Ende April mit einem 16:0-Beschluss ihre Kritik an dem Referentenentwurf zusammengefasst. Unter den elf Überschriften verbergen sich große Differenzen: Die Länder wollen – anders als der Bundesminister – ganz klar ein Gesetz mit Zustimmungspflicht, schließlich geht es bei der Krankenhausplanung durch Leistungsgruppen um Länderhoheit. Die Länder fordern auch weiterhin die Auswirkungsanalyse des Bundesministers zu seinen Reformplänen. Ohne eine solche wären die Folgen für die Versorgungssicherheit unabsehbar. Die hatte der Bundesminister bereits mehrfach zugesagt. Jüngst sieht er sich dazu nun aber nicht mehr in der Lage – was eigentlich fatal ist für jemanden, der einen Umbau einer ganzen Versorgungslandschaft voranbringen will.

Auch seitens der Verbände hagelt es Kritik. Überwiegend schriftlich. Denn der eigentliche Termin, in welchem Vertreter wichtiger Träger- und Berufsgruppen zudem rund 180 Seiten umfassenden Gesetzesentwurf dezidiert ihre Beobachtungen und Forderungen vortragen, war mit 115 geladenen Vertretern für virtuelle 120 Minuten eher eine Farce als eine ernstgemeinte Auseinandersetzung mit den Positionen der Fachleute. So haben zahlreiche Verbände mittlerweile schriftlich angekündigt, ihre Positionen gegen Regelungen des Gesetzesentwurfs nötigenfalls auch vor Gerichten einzuklagen.

Am Ende sind es die Krankenhäuser mit ihren Beschäftigten und Patienten, die unter der konfrontativen Steuerung des komplexen Gesetzgebungsprozesses durch den Bundesminister leiden. Weder wird die wirtschaftliche Sicherung erreicht, die Kliniken dringend brauchen, um notwendige Versorgung anbieten zu können, noch eröffnen sich die zwingend erwarteten Perspektiven für eine zukunftsfähige Entwicklung des stationären Versorgungsangebots. Eine toxische Leere, die der Bundesminister nun auflösen muss. Ob ihm das in dieser Legislaturperiode bei all den von ihm verursachten Widerständen noch gelingen kann, wird immer weniger wahrscheinlich.

Freundliche Grüße

Marc Schreiner

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