Musterrahmenvertrag zur Zeitarbeitnehmerüberlassung

Der hohe und wachsende Anteil der Zeitarbeit in der Pflege bereitet den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen enorme Probleme. Neben nachgewiesener Verschlechterung der Qualität und wachsender Verärgerung in der Stammbelegschaft, steigen die Kosten für Zeitarbeit. Hinzu kommen fehlende Weiterbildung der Zeitarbeiter, Nicht- oder Schlechtleistung und Abwerbeversuche. Die Berliner Krankenhausgesellschaft entwickelte diesen Musterrahmenvertrag zur Zeitarbeitnehmerüberlassung, bei dessen Verwendung Sie im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit Zeitarbeitsfirmen besser Ihre Belange durchsetzen können: Vergütung in Höhe der Tarif-Löhne der entleihenden Einrichtung und Begrenzung der Overhead-Kosten für Zeitarbeitsfirmen auf das 1,5-fache dieses Stundensatzes, Weiterbildungsverpflichtungen auch für Zeitarbeiter, Sanktionen für Zeitarbeitsfirmen bei Nichteinhaltung zugesagter Leistungen und ein Abwerbeverbot!Allen entleihenden Einrichtungen wird dringend empfohlen, den Vertrag als Ganzes oder partiell zu nutzen. Nur so kann es gelingen, die für Patienten und Beschäftigten unbefriedigenden Entwicklungen zu verlangsamen. Die Berliner Krankenhausgesellschaft setzt sich daneben weiterhin auf Bundes- und auf Landesebene für eine regulatorische Begrenzung der Zeitarbeit ein.

Der Mustervertrag steht Ihnen hiermit sowie im Downloadbereich auf der BKG-Homepage (www.bkgev.de) zur Verfügung. Verwenden Sie bitte stets die aktuellste Version des Mustervertrages. Aufgrund von Weiterentwicklungen kann es Änderungen imVergleich zur Vorgängerversion geben.

Rahmenvertrag zur Zeitarbeitnehmerüberlassung (PDF)
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Rahmenvertrag zur Zeitarbeitnehmerüberlassung (Word-Datei)
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